Stand: 28.10.2026, 16:00 Uhr
Gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger in Hessisch Lichtenau und den Stadtteilen Quentel, Fürstenhagen, Hirschhagen, Föhren, Friedrichsbrück, Walburg und Velmeden: Das Abkochgebot für das Trinkwasser ist aufgehoben. Das Gesundheitsamt des Werra-Meißner-Kreises hat nach Auswertung der aktuellen Untersuchungsergebnisse die Freigabe erteilt. Das Trinkwasser kann damit wieder uneingeschränkt und ohne vorheriges Abkochen genutzt werden.
„Wir sind sehr froh, dass wir heute Entwarnung geben können. Das Abkochgebot war für viele Menschen mit Einschränkungen im Alltag verbunden. Umso erleichterter sind wir, dass das Trinkwasser jetzt wieder ganz normal genutzt werden kann“, erklärt Bürgermeister Dirk Oetzel.
Umfangreiche Maßnahmen und engmaschige Kontrollen
Im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen durch ein unabhängiges Labor war zuvor eine mikrobiologische Abweichung von den Grenzwerten festgestellt worden. Betroffen war einer der Tiefbrunnen der Stadt, der „Brunnen Querenberg“. Dieser wurde nach Vorliegen der Laborergebnisse umgehend vom Netz genommen. Die Wasserversorgung war auch nach der Außerbetriebnahme des Brunnens jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.
In den vergangenen Tagen wurden umfangreiche Desinfektions- und Spülmaßnahmen im betroffenen Leitungsnetz durchgeführt. Gleichzeitig erfolgten an verschiedenen Stellen innerhalb des Versorgungsnetzes Wasserproben, um die Trinkwasserqualität möglichst umfassend zu überprüfen.
Nachdem zunächst erste erfreuliche Ergebnisse vorlagen, gingen heute weitere Untersuchungsergebnisse ein. Alle Wasserproben, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten an verschiedenen Stellen im Versorgungsnetz entnommen worden waren, bestätigen eine einwandfreie Trinkwasserqualität. Auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse hat das Gesundheitsamt nun die Aufhebung des Abkochgebots angeordnet.
Brunnen Querenberg bleibt zunächst außer Betrieb
Der Brunnen Querenberg ist weiterhin nicht am Netz. Nachdem der Schwerpunkt der vergangenen Tage zunächst darauf lag, im betroffenen Versorgungsgebiet wieder einwandfreies Trinkwasser sicherzustellen, wird sich das Team der Wasserversorgung nun verstärkt der Ursachenklärung widmen. Sobald die entsprechenden Untersuchungen abgeschlossen sind und die erforderlichen Laborprüfungen sowie die Freigabe vorliegen, kann der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden.
Die Wasserversorgung ist auch ohne den Brunnen Querenberg weiterhin uneingeschränkt gewährleistet. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich daraus keine Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung.
Hinweis für die Verbraucherinnen und Verbraucher
Nach Aufhebung des Abkochgebots empfiehlt es sich, die Wasserleitungen im eigenen Haushalt durchzuspülen. Lassen Sie dazu das Wasser an den Wasserhähnen für einige Zeit laufen, damit das Wasser, das in den Leitungen gestanden hat, ausgetauscht wird.
Das Wasser kann anschließend wieder wie gewohnt und ohne vorheriges Abkochen zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen verwendet werden.
Dank für Verständnis und Zusammenarbeit
„Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld bedanken. Ebenso gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Wasserversorgung, dem beauftragten Labor und dem Gesundheitsamt des Werra-Meißner-Kreises. Die Zusammenarbeit und der Einsatz aller Beteiligten waren in dieser Situation besonders wichtig“, so Bürgermeister Dirk Oetzel.
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und die Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung hatten während des gesamten Geschehens höchste Priorität.
Das Abkochgebot ist aufgehoben. Das Trinkwasser kann ab sofort wieder bedenkenlos und ohne vorheriges Abkochen für alle üblichen Zwecke genutzt werden.
Ihre Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau