Der Winter ist da – und damit gelegentlich auch Schnee und Eis auf unseren Gehwegen. Damit alle sicher unterwegs sein können, möchten wir Sie an die Räum- und Streupflichten erinnern:
Wer räumt wann?
Straßen mit einem Bürgersteig:
Gerade Jahre (z. B. 2026): Eigentümer auf der Gehwegseite räumen.
Ungerade Jahre (z. B. 2025): Eigentümer auf der gegenüberliegenden Seite räumen.
Mehrzweckstreifen (Fußgänger und Verkehr gemeinsam, kein „Bordstein“): keine Räum- und Streupflicht
Wichtige Hinweise:
Räumen Sie den Gehweg vollständig frei, inklusive der Überwege.
Schnee darf auf der Straße nur so abgelegt werden, dass der Verkehr nicht behindert wird.
Festgetretenen oder angetauten Schnee möglichst auflockern.
Zum Streuen Sand oder Splitt verwenden; Salz nur sparsam bei Eis.
Die Räum- und Streupflicht gilt von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab, um eine durchgehende, sichere Gehfläche zu gewährleisten. Die Stadt bittet alle, ihren Pflichten nachzukommen – so bleiben Gehwege sicher, und mögliche Schäden werden vermieden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Pressekontakt: Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau, Herr I. Krause, Landgrafenstraße 52, 37235 Hessisch Lichtenau, Tel.: 05602 807-0, E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de