Winterdienst auf Gehwegen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Das Wichtigste kurz und kompakt

Winterdienst auf Gehwegen

Der Winter ist da – und damit gelegentlich auch Schnee und Eis auf unseren Gehwegen. Damit alle sicher unterwegs sein können, möchten wir Sie an die Räum- und Streupflichten erinnern:

Wer räumt wann?

Straßen mit einem Bürgersteig:

  • Gerade Jahre (z. B. 2026): Eigentümer auf der Gehwegseite räumen.

  • Ungerade Jahre (z. B. 2025): Eigentümer auf der gegenüberliegenden Seite räumen.

Mehrzweckstreifen (Fußgänger und Verkehr gemeinsam, kein „Bordstein“): keine Räum- und Streupflicht

Wichtige Hinweise:

  • Räumen Sie den Gehweg vollständig frei, inklusive der Überwege.

  • Schnee darf auf der Straße nur so abgelegt werden, dass der Verkehr nicht behindert wird.

  • Festgetretenen oder angetauten Schnee möglichst auflockern.

  • Zum Streuen Sand oder Splitt verwenden; Salz nur sparsam bei Eis.

  • Die Räum- und Streupflicht gilt von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab, um eine durchgehende, sichere Gehfläche zu gewährleisten. Die Stadt bittet alle, ihren Pflichten nachzukommen – so bleiben Gehwege sicher, und mögliche Schäden werden vermieden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Pressekontakt: Magistrat der Stadt Hessisch Lichtenau, Herr I. Krause, Landgrafenstraße 52, 37235 Hessisch Lichtenau, Tel.: 05602 807-0, E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de