Verfügung des Werra-Meißner-Kreises zur "Vogelgrippe" | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Verfügung des Werra-Meißner-Kreises zur "Vogelgrippe"

Link zur Verfügung auf der städtischen Homepage

Was gilt?

  1. Aufstallungspflicht (gesamter Kreis):

    • Geflügel muss

      • a) in geschlossenen Ställen oder

      • b) unter einer Schutzvorrichtung (dichte Überdachung + seitlicher Schutz gegen Wildvögel) gehalten werden.

    • Ausnahmen nur mit Genehmigung der Veterinärbehörde (§ 13 Abs. 3 Geflügelpest-Verordnung).

  2. Verbot des Verbringens zu Veranstaltungen:

    • Geflügel sowie gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel dürfen nicht zu Börsen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen außerhalb des Kreises gebracht werden.

  3. Verbot der Durchführung von Veranstaltungen:

    • Überregionale Börsen, Märkte oder Ausstellungen mit Geflügel oder gemeinsam gehaltenen Vögeln dürfen im Kreisgebiet nicht stattfinden.