Um den Fahrradfahrerinnen und -fahrern in Hessisch Lichtenau Umwege zu ersparen, sollen die neuen Möglichkeiten genutzt werden, um Barrieren zu beseitigen und neue Verbindungen zu erschließen.
Es ist geplant, ausgewählte innerörtliche Einbahnstraßen in Hessisch Lichtenau, die Burgstraße, die Gustav-Siegel-Straße (Teilstück zwischen Sälzerstraße und Poppenhagener Straße) und die Kirchstraße für den Fahrradverkehr in zwei Richtungen zu öffnen.
… für Radfahrerinnen und Radfahrer?
Sie dürfen künftig die für den Radverkehr durch Zusatzschilder freigegebenen ausgewählten in-nerörtlichen Einbahnstraßen in umgekehrter Richtung befahren. Dabei ist möglichst weit rechts zu fahren.
Die Geschwindigkeit ist insbesondere bei Begegnungen der Situation anzupassen. Bei örtlichen Engstellen sollte in Parklücken oder Einfahrten ausgewichen werden. Ggf. ist auch ein Anhalten erforderlich.
Besonders zu berücksichtigen sind die Vorfahrtsregeln. In der Tempo 30-Zone und in dem ver-kehrsberuhigten Bereich gilt fast immer die Rechts-vor-Links Regelung. Bei den (Straßen-)Ein-mündungen in Hauptverkehrsstraßen sind die Vorfahrt achten bzw. Stoppschilder zu beachten.
… für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer?
Sie dürfen alle Einbahnstraßen wie bisher nur in einer Richtung befahren.
Die neuen Zusatzzeichen besagen, dass mit entgegenkommenden Radfahrerinnen und Radfah-rern zu rechnen ist.
Bei einer Rechts-vor-Links Regelung ist besonders auf Radverkehr von rechts aus der bisher nicht zugelassenen Richtung zu achten. Die Geschwindigkeit muss angepasst werden. Die Pflicht zum Linkseinordnen für abbiegende Kraftfahrer entfällt in Einbahnstraßen mit Freigabe für Radfahrer, um Platz für den entgegenkommenden Radfahrverkehr zu lassen.
… für Fußgängerinnen und Fußgänger?
Beim Überqueren von Einbahnstraßen ist darauf zu achten, dass Fahrräder aus beiden Richtun-gen kommen können.
gez. Dirk Oetzel
Bürgermeister